– Stand: 20.03.2022
- 3G Zugangsberechtigung für Gastronomie und Beherberung
Genesene – Nachweis über eine durch positiven PCR-Test bestätigte Infektion, die mindestens 28 Tage und Maximal 6 Monate zurückliegt
Geimpfte – Die vollständige Impfung muss 14 Tage zurückliegen und mit digitalem Zertifikat nachgewiesen werden.
Getestete – Bescheinigung über einen Antigen (24h) oder PCR-Test (48h), dieser darf nicht älter als 24h sein.
Zusätzlich dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen
Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler und Schülerinnen nach §5 Absatz 2 Nummer 2 Corona Verordnung benötigen während der Schulzeit keinen Nachweis. - Wann und Wo muss ich eine Maske tragen
In allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen außer im Zimmer und am Tisch im Restaurant muss eine FFP2 oder vergleichbare Maske getragen werden. - Frühstück
Wir bieten Ihnen unser Frühstück in Form eines Ausgabebüffets an. Bitte achten Sie am Büffet auf den Abstand zu anderen Gästen und tragen Sie eine Maske.
Es gelten die jeweils aktuellen Vorschriften der CoronaVO BW
alternativ: Corona Regeln „Auf einen Blick“
sowie den Bekanntmachungen des Schwarzwald-Baar-Kreis